Bei Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft gilt das Prinzip der örtlichen Zuständigkeit. Das bedeutet, dass Eltern nicht frei wählen können welche Grundschule ihr Kind besuchen soll. Bitte melden Sie Ihre Kinder unbedingt in der örtlich zuständigen Schule an, selbst wenn Sie die Beschulung in einer anderen Schule, auch in einer privaten Schule, wünschen. Die örtliche Zuständigkeit finden Sie z.B. auf www. geoport-lk-mse.de. Nur die örtlich zuständige öffentliche Grundschule kann ihr Kind im Schulberichtssystem eintragen. Die Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen öffentlichen Grundschule muss bei der Wohnortgemeinde formlos beantragt werden. Näheres dazu findet sich im Schulgesetz M-V §46 (3)
Das Einverständnis der aufnehmenden Schule muss vor der Beantragung vorliegen. Die Organisation der Hortbetreuung und die Anmeldung für das Mittagessen in der Schule ist immer Aufgabe der Eltern und erfolgt nicht automatisch durch die Schule.
Schnuppertage für die Schulanfänger
Sie bekommen rechtzeitig eine persönliche Einladung zu unserem Schnuppertag!
Am 4. Juni 2025 finden unsere Schnuppertage für die Schulanfänger statt.
An diesem Tag lernen die zukünftigen Schulkinder das Schulgebäude, ihren Klassenraum, ihre Patenschüler und die Lehrer unserer Schule kennen. Wir lösen gemeinsam kleine Aufgaben und nehmen an der Hofpause auf unserem tollen Spielplatz teil. Die Kinder brauchen an diesem Tag eine Federtasche, Hausschuhe und ein Frühstück mit Getränk.
Elternabend der zukünftigen Klasse 1
Elternabend der zukünftigen 1. Klasse
am 18.06.2025 um 18 Uhr
in der Grundschule Kargow
Einschulung der Schulanfänger
Die Einschulungsfeier findet am Samstag, 06.09.2025
um 10 Uhr in der Grundschule Kargow statt.
Die Schulanfänger kommen bitte mit Ranzen und Schultüte.
Die Veranstaltung dauert ca. 90 Minuten.
Materialliste Klasse 1
Hier erscheint bald eine Materialliste für die zukünftige Klasse 1 als Download.