Schuljahresplan 2024/25
Datum |
Veranstaltung |
31.08. |
Einschulung |
4.9.-6.9.+ 9.9.-10.9. |
Schwimmen Kl. 3 |
13.9. |
Fotograf |
16.9.-20.9. 21.9. |
Zirkusprojekt alle Klassen Vorstellung |
30.09. |
Elternabend Kl.3 |
01.10. |
Elternabend Kl 1, 2, 4 |
11.10. |
Landwirtschaftstag |
18.10. |
Busschule |
21.11./22.11. |
Lesenacht Kl. 3 |
03.12. |
Weihnachts-Töpferei |
17.12. |
Weihnachts- Töpferei bemalen |
20.12. |
Weihnachtsprojekt Ende nach der 4. Stunde |
13.01.-17.01.2025 |
Elternsprechtage |
30.01.2025 |
Fasching mit Buffet Ende nach der 4. Stunde |
31.01. |
Halbjahreszeugnisse Ende nach der 4. Stunde |
24.02.-28.02. |
Legobautage |
20.03.2025 |
Projekttag Müritzeum alle Klassen |
10.04. |
Projekttag Feuerwehr |
11.04. |
Projekttag Ostern |
19.05.-23.05. |
Elternsprechtage nach Bedarf |
26.05.-28.05.2025 |
Klassenfahrt Kl. 4 nach Malchow |
05.06.2025 |
Spaßsportfest zum Kindertag |
27.06.2025 |
Sportfest |
11.07.2025 |
Wandertag alle Klassen |
24.07. |
Kuchenbasar Klasse 4 |
25.07. |
Abschluss Klasse 4, 10 Uhr |
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Einschulung der Schulanfänger am letzten Samstag in den Ferien um 10 Uhr |
Noch ohne konkreten Termin:
März 2025 Matheolympiade Klasse 3+4
Fahrradprüfung Klasse 4
Dezember: Theatergruppe Phoebus mit einem Märchen –
Medienprojekt Klasse 3
Hörspiel für die Kirche in Federow Klasse 4
Präventionsberatung und sexuelle Bildung Klasse 4
Stand: 31.05.2024
Bei Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft gilt das Prinzip der örtlichen Zuständigkeit. Das bedeutet, dass Eltern nicht frei wählen können welche Grundschule ihr Kind besuchen soll. Bitte melden Sie Ihre Kinder unbedingt in der örtlich zuständigen Schule an, selbst wenn Sie die Beschulung in einer anderen Schule, auch in einer privaten Schule, wünschen. Die örtliche Zuständigkeit finden Sie z.B. auf www. geoport-lk-mse.de. Nur die örtlich zuständige öffentliche Grundschule kann ihr Kind im Schulberichtssystem eintragen. Die Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen öffentlichen Grundschule muss bei der Wohnortgemeinde formlos beantragt werden. Näheres dazu findet sich im Schulgesetz M-V §46 (3)
Das Einverständnis der aufnehmenden Schule muss vor der Beantragung vorliegen. Die Organisation der Hortbetreuung und die Anmeldung für das Mittagessen in der Schule ist immer Aufgabe der Eltern und erfolgt nicht automatisch durch die Schule.